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Was versteht man unter einer FFP2 Atemschutzmaske?

Atemschutzmasken dienen dem Schutz vor gesundheitsgefährdenden Stoffen und Erregern. Die FFP-Masken unterscheiden sich dabei in drei Stufen. Zum einen werden sie anhand des Filterdurchlasses an Gesicht und Nase, der sogenannten Gesamtleckage, und zum anderen durch das Abfangen von Partikeln bis zu einer Größe von 0,6 Nanometern klassifiziert. FFP steht für die Abkürzung der englischen Begriffe "filtering face piece".


FFP2 Atemschutzmasken filtern kleine Partikel zu 94 Prozent


FFP2 Atemschutzmasken sind für Umgebungen geeignet, in denen sich gesundheitsschädliche und erbgutverändernde Stoffe in der Atemluft befinden. Sie müssen mindestens 94 Prozent der Partikel bis zu einer Größe von 0,6 Nanometern aus der Atemluft des Trägers filtern. Als Grenzwert dient die zehnfache Konzentration des Gefahrenstoffes. Liegt eine höhere Belastung der Partikel in der Luft vor, müssen FFP3 Masken eingesetzt werden. Die partikelfiltrierenden Halbmasken der Stufe FFP2 schützen vor Kalziumoxid, Pollen, Beton- und Gipsstaub, Viren wie den SARS-Erreger, Bakterien, die zum Beispiel Tuberkulose auslösen, aber auch vor feinen Kunststoff-, Farb- und Harzteilchen sowie Smog.


Das Tragen von FFP Atemschutzmasken ist in einigen Arbeitsumgebungen Pflicht


Der Schutz vor Staub, Rauch und Aerosolen ist ratsam und für einige Arbeitsbereiche verpflichtend. Vor allem im Gesundheitswesen und in vielen Teilen der Industrie ist der Einsatz von FFP2 Atemschutzmasken vorgeschrieben. Die Partikel gesundheitsschädlicher Stoffe reizen die Atemwege und verringern langfristig die Elastizität des Lungengewebes. Zudem können Viren und Bakterien erhebliche Folgen für den menschlichen Organismus haben. Moderne Varianten von FFP Atemschutzmasken besitzen eine innovative Filtertechnologie, sodass der Atemwiderstand gering bleibt und das Ein- und Ausatmen auch bei mehrmaliger Benutzung der Schutzmaske nicht durch abgefangene Partikel im Filter beeinträchtigt wird.


Absoluter Schutz vor Infektionen ist nicht gesichert


Die Wirksamkeit der FFP Masken gegen Infektionen ist nicht umfassend gesichert. In einem Beschluss der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wird darauf hingewiesen, dass bisher keine mikrobiologische Testmethode etabliert sei, die eine allgemeine Aussage der Masken zum Schutz vor Infektionen erlauben würde. Die neben den FFP Masken verwendeten OP Masken erfüllen in der Regel nicht einmal die Kriterien, die für Atemschutzmasken der Stufe FFP1 gelten. Sie müssen zwar gemäß der europäischen Norm eine Filterwirkung von 95 Prozent gegenüber Bakterien haben, allerdings ist keine Prüfung der Gesamtleckage gesetzlich vorgeschrieben. Aus diesem Grund schützen OP Masken lediglich die Personen im Umfeld, jedoch nicht oder nur unzureichend ihren Träger. Einlagige Gesichtsmasken aus Papier sind generell unwirksam.

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